Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Definitionen und Geltung
Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen, nachfolgend AGB genannt, sind für alle Dienste, Lieferungen und Leistungen von Sandra Bartels; Blattwerk – Das Team für Personalentwicklung und Coaching, nachfolgend Firma genannt, gegenüber ihren Vertragspartnern (Kunden, Klienten, Nutzern) in allen Bereichen gültig, sofern nicht etwas abweichendes schriftlich vereinbart wurde. Zusätzlich zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingen sind in einigen Bereichen der Leistungserbringung zusätzliche Geschäftsbedingen gültig, die sich hier im Anhang an den AGB befinden. Etwaige Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen der Vertragspartner werden nicht Bestandteil eines Vertrags, wenn dem nicht ausdrücklich und schriftlich zugestimmt wird. Soweit der Vertragspartner Vollkaufmann ist, gelten die hier vorliegenden Geschäftsbedingungen auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst ohne ausdrückliche Vereinbarung. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn sie einzelvertraglich vereinbart werden. Mündliche Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch Sandra Bartels. Sandra Bartels ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen. Diese Änderungen und Ergänzungen werden für alle zukünftigen Verträge mit Veröffentlichung wirksam, sofern kein späterer Termin genannt ist. Soweit die Änderungen oder Ergänzungen laufende Verträge betreffen, gelten sie als genehmigt, wenn der Vertragspartner nicht binnen eines Monats nach In-Kenntnis-Setzung schriftlich widerspricht. Widerspricht der Vertragspartner fristgemäß, sind beide Vertragsparteien berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen.
§ 2. Pflichten
(1) Generelle Pflichten Sandra Bartels verpflichtet sich zur gewissenhaften Erfüllung der vertraglichen Leistungen und zur Verschwiegenheit gegenüber unbeteiligten Dritten. Zur Erfüllung der vertraglichen Leistung können Erfüllungsgehilfen (Subunternehmer, Angestellte oder freie Mitarbeiter) herangezogen werden, die denselben Auflagen unterliegen. Der Kunde verpflichtet sich, vertraglich vereinbarten Mitwirkungspflichten zeitgerecht nachzukommen. Dies gilt insbesondere für die vereinbarte Lieferung von Daten und Unterlagen, die zur Erfüllung des Auftrags erforderlich sind. Dies gilt auch, wenn der Kunde seinerseits Erfüllungsgehilfen oder Dritte mit der entsprechenden Mitwirkung beauftragt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, ausschließlich Unterlagen und Daten zu verwenden bzw. zur Verfügung zu stellen, zu deren Nutzung sie im konkreten Zusammenhang berechtigt sind (strenge Beachtung der Verwertungs- und Urheberrechte, Lizenzen, Marken- und Patentrechte und anderer immaterieller Rechte). Dies gilt insbesondere für Programme, Bilddaten, Texte usw. Falls Dritte Ansprüche auf die genannten Daten erheben sollten, ist die andere Vertragspartei unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Die Vertragspartei, die die strittigen Daten zur Verfügung gestellt hat, stellt jeweils die andere Vertragspartei von Rechten Dritter frei.
Die Vertragsparteien verpflichten sich, keine Unterlagen oder sonstige Daten zu verwenden, die gegen geltendes Recht verstoßen (z. B. sittenwidrige, gewalt-verherrlichende oder pornografische Inhalte). Ein Verstoß dagegen berechtigt im Innenverhältnis zur fristlosen Kündigung des Vertrags und zum Schadenersatz. Im Außenverhältnis stellt der Verursacher die andere Vertragspartei von Rechten Dritter frei.
§ 3. Termine, Fristen, Abnahmen, Verzögerungen
Vereinbarte Termine hinsichtlich Arbeitsfortschritt und Fertigstellung durch den Auftragnehmer sind verbindlich, verlängern sich jedoch ggf. automatisch um den Zeitraum, den der Kunde bei der vereinbarten Mitwirkung im Verzug ist, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Eine Terminvereinbarung für die Mitwirkung durch den Auftraggeber ist verbindlich. Kommt er in Verzug, verlängern sich Arbeitsfortschritts- und Fertigstellungstermine um denselben Zeitraum zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Für beide Parteien gilt: Ein Verzug berechtigt erst dann zum Rücktritt vom Vertrag oder zu seiner Kündigung, wenn die andere Partei eine gesetzte angemessene Nachfrist nicht einhält. Sandra Bartels ist jedoch von der Leistungspflicht in Fällen höherer Gewalt befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhergesehenen Ereignisse sowie Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Partei zu vertreten sind. Dazu zählen insbesondere rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben, behördliche Maßnahmen, Ausfall von Kommunikationsnetzen oder Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich der Leitungsgeber, auch wenn diese Umstände im Bereich von Erfüllungsgehilfen oder Unterauftragnehmern auftreten. Entsprechend wird Rechnung gestellt. Die Leistung gilt im Zweifel als abgenommen, wenn innerhalb von 8 Werktagen ab In-Kenntnis-Setzung kein Einwand erhoben oder Abnahmeverweigerung erklärt wird. Eine Abnahmeverweigerung bedarf der Schriftform. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
§ 4. Preise und Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug
Alle Preise gelten, wenn nichts anderes angegeben ist, netto zuzüglich der gültigen Mehrwertsteuer. Bei Verträgen mit einer Laufzeit von mehr als einem Monat von Arbeitsbeginn bis Fertigstellung ist Sandra Bartels berechtigt, anteilige monatliche Abschlagsrechnungen zu erstellen, die mit Zugang der Rechnung fällig werden. Bei allen Verträgen ist Sandra Bartels berechtigt, auf anteilige oder komplette Sicherheitsleistung über den voraussichtlichen Auftragswert, oder auf Vorauskasse zu bestehen. Sicherheitsleistungen werden akzeptiert in Form von Bankbürgschaften, Wechseln oder Einzahlung auf Treuhandkonten bei einem Notar oder Rechtsanwalt. Im Falle des Zahlungsverzuges werden für Mahnungen Mahngebühren erhoben und ab dem Datum des Zahlungsverzuges Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basis-Zinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) berechnet und erhoben. Nach erfolglosem Verstreichen der auf der ersten Mahnung angegebenen Zahlungsfrist ist Sandra Bartels unbeschadet weiterer Ansprüche berechtigt, weitere Leistungen einzustellen. Die Mahngebühren betragen jeweils 7,50 Euro. Gegen Forderungen von Sandra Bartels kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig fest gestellten Gegenansprüchen aufrechnen.
§ 5. Haftung
Sandra Bartels haftet voll für Schäden, die von ihr vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Für mittlere und leichte Fahrlässigkeit haftet Sandra Bartels nur, wenn es sich um die Verletzung einer Kardinalpflicht handelt. Gleiches gilt, wenn Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen mit der Vertragserfüllung betraut sind.
Sandra Bartels ist bei fahrlässiger Verletzung einer Kardinalpflicht der Art nach auf den Ersatz des vertragstypischen und vorhersehbaren Schadens und der Höhe nach wie folgt beschränkt: Bei Personenschäden beträgt der Haftungshöchstbetrag 100.000,- Euro je Schadensereignis. Bei Sach- und sonstigen Schäden ist der Haftungshöchstbetrag auf den Auftragswert, höchstens aber auf 1000,- Euro je Schadensereignis begrenzt.
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Sandra Bartels haftet nicht für die korrekte Funktion von Infrastrukturen oder Übertragungswegen des Internets, die nicht in ihrem Verantwortungsbereich oder dem ihrer Erfüllungsgehilfen liegen. Weitere Schadenersatzansprüche können gestellt werden. Für erteilten Rat und die Verwertung der erworbenen Kenntnisse übernehmen wir keine Haftung. Blattwerk übernimmt keine Verantwortung für Nachteile, die sich aufgrund fehlender Seminarvoraussetzungen bei den Teilnehmern ergeben.
Jeder Teilnehmer trägt die volle Verantwortung für sich und seine Handlungen innerhalb und außerhalb der Veranstaltungen und kommt für eventuell verursachte Schäden selbst auf. Ausbildungen oder einzelne Seminare stellen keine Psychotherapie dar und können diese nicht ersetzen. Die Teilnahme setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus.
§ 6. Änderung des Leistungsumfangs
Blattwerk kann den Inhalt und den Ablauf des Seminarprogramms sowie den Einsatz der Trainer unter Wahrung des Gesamtcharakters des Seminars ändern. Dies berechtigt den Teilnehmer weder zu einem Rücktritt vom Vertrag noch zu einer Minderung des Rechnungsbetrages.
§ 7. Vertragsdauer und Kündigung
Wird ein Vertrag vorzeitig gekündigt, so wird der vereinbarte Preis zu dem Anteil sofort fällig, wie weit der Auftrag bearbeitet ist. Stornierungen müssen stets schriftlich erfolgen.
Offene Seminare
Teilnahmestornierungen sowie Umbuchungen bei offenen Seminaren können gegen eine Bearbeitungsgebühr von EUR 10% des Seminarpreises bis 8 Wochen vor Seminarbeginn schriftlich vorgenommen werden. Ab der 8. bis 4. Woche vor Seminarbeginn werden 30% des Seminarpreises berechnet. Bei Stornierungen bis 4 Wochen vor Seminarbeginn werden 50% des Seminarpreises fällig. Bei Absagen kürzer als 4 Wochen wird der komplette Seminarpreis fällig, das gilt auch bei Nichterscheinen des Seminarteilnehmers. Gegen eine Bearbeitungsgebühr von 100,00 € kann jederzeit ein Ersatzteilnehmer gestellt werden. Kann der Teilnehmer aus nachweisbar gesundheitlichen Gründen nicht am Seminar teilnehmen, kann er einen Ersatzteilnehmer benennen, der gegen eine Bearbeitungsgebühr von 50,00 € am Seminar teilnehmen kann. Eine Stornierung hat immer schriftlich zu erfolgen. Bereits geleistete Anzahlungen werden nach Verrechnung der Gebühr zurück erstattet.
Coaching- und Beratungsgespräche
Vereinbarte Coaching- und Beratungsgesprächstermine können bis 28 Wochentage vor dem Termin ohne anfallende Kosten gemeinsam neu terminiert werden. Bei Absagen bis 2 Werktage vor dem Termin werden 50% der Rechnungssumme fällig. Bei kürzeren Absagen oder Nichterscheinen, werden 90% der Rechnungssumme fällig.
Inhouse-Veranstaltungen
Bei Stornierungen von Inhouse-Veranstaltungen bis zu 70 Wochentage vor dem vereinbarten Termin werden 30 % des Auftragswertes in Rechnung gestellt. Erfolgt eine Terminverschiebung fallen 250,00 € Bearbeitungsgebühr an.Bei Stornierungen bis 42 Wochentage vor dem vereinbarten Termin, werden 60% des Auftragswertes in Rechnung gestellt. Erfolgt eine Terminverschiebung fallen 500,00 € Bearbeitungsgebühr an.Bei Stornierungen bis 14 Wochentage vor dem vereinbarten Termin, werden 75 % des Auftragswertes in Rechnung gestellt. Erfolgt eine Terminverschiebung fallen 750,00 € Bearbeitungsgebühr an.Bei Stornierungen kürzer 14 Wochentage vor dem vereinbarten Termin werden 100 % des Auftragswertes in Rechnung gestellt. Erfolgt eine Terminverschiebung fallen 1000,00 € Bearbeitungsgebühr an. Bei einem wichtigen Grund kann der Vertrag ohne Einhaltung einer Frist von beiden Parteien gekündigt werden. Er liegt insbesondere vor, wenn eine Nachfrist zur Vertragserfüllung oder Zahlung erfolglos verstrichen ist, oder über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren beantragt, eröffnet oder ein solches abgelehnt wurde.
§ 8. Seminarannullierung
Blattwerk behält sich das Recht vor, offene Seminare bei zu geringer Teilnehmerzahl (üblicherweise weniger als achtTeilnehmer) bis zu 7 Tage vor Seminarbeginn abzusagen und einen Ersatztermin anzubieten.
Bei Ausfall des Seminars durch Krankheit des Trainers, höhere Gewalt oder sonstige unvorhersagbare Ereignisse besteht kein Anspruch auf die Durchführung des Seminars. In diesem Fall ist Blattwerk nur zur Erstattung bereits gezahlter Seminargebühren verpflichtet. Ein Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall besteht nicht. Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangener Gewinn oder Ansprüche Dritter wird nicht gehaftet.
Bei Ausfall einer Inhouse-Veranstaltung durch Krankheit des Trainers, höhere Gewalt oder sonstige unvorhersagbare Ereignisse besteht kein Anspruch auf Durchführung der Inhouse-Veranstaltung. In diesem Fall ist Blattwerk zur Benennung von mindestens 2 Ersatzterminen verpflichtet. Ein Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall der Teilnehmer besteht nicht. Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangener Gewinn oder Ansprüche Dritter wir nicht gehaftet.
§ 9. Urheberrechte
Seminarbegleitende Arbeitsmappen, Unterlagen u.ä. unterliegen dem Urheberrecht und dürfen nicht fotomechanisch oder elektronisch ohne Zustimmung von Sandra Bartels vervielfältigt werden. Sie sind nur für den persönlichen Gebrauch der Kursteilnehmer bestimmt.
§ 10. Mitwirkungspflicht
Die Vertragspartner verpflichten sich, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen, alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung oder einer Begrenzung der Störung beizutragen.
§ 11. Datenschutz
Sandra Bartels erhebt, verarbeitet, speichert und nutzt personenbezogene Daten der Kunden, soweit sie für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung und Änderung des mit ihm begründeten Vertragsverhältnisses erforderlich sind. Sandra Bartels ist berechtigt, die zur Erfüllung des Vertrags notwendigen Kundendaten an von ihr beauftragte Erfüllungsgehilfen oder dritte Dienstleister weiterzugeben. Die einschlägigen Datenschutzbestimmungen werden eingehalten. Es werden keine Daten an unbefugte Dritte weiter gegeben. Soweit gesetzlich vorgeschrieben, werden die Daten fristgemäß aufbewahrt. (z. B. kaufmännischer Schriftverkehr, Steuerbelege).
§ 12. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort ist der Sitz von Sandra Bartels Blattwerk – Das Team für Personalentwicklung und Coaching. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Merseburg, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Für die Geschäftsbeziehung der Vertragspartner gilt ausschließlich deutsches Recht. Sollten Bestimmungen dieser AGB bzw. einzelvertraglicher Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen. An die Stelle der unwirksamen Bedingung tritt eine wirksame, die dem ursprünglich angestrebten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Bei fehlenden Bestimmungen in diesen AGB gelten die gesetzlichen Vorschriften, sofern keine einzelvertragliche Regelung getroffen wurde.
E-Mail: sandra-bartels@email.de
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